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Impressum

Diese Nutzungsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Brokervereinbarung, welche die feyn AG (Brokerin) mit ihren Kunden abschliesst.

 

Gegenstand der Brokervereinbarung

Der Kunde beauftragt die Brokerin mit der Einholung von Offerten bei Hypothekaranbietern.

Es liegt im alleinigen Ermessen des Kunden, ob und mit welchem Anbieter er einen Hypothekarkreditvertrag abschliesst. Die Tätigkeit der Brokerin umfasst keine Beratung des Kunden im Hinblick auf den Abschluss von Hypothekargeschäften. Jede Haftung der Brokerin im Zusammenhang mit der Vermittlung von Hypothekargeschäften ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

 

Vermittlungsprovisionen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Brokerin für ihre Leistungen durch Vergütungen von Hypothekaranbietern entschädigt wird. Diese Vergütungen der Brokerin belaufen sich in der Regel auf 0.1% – 1% des vermittelten Kreditvolumens und können vom gewählten Produkt (z.B. Hypothekarmodell, Kreditbetrag, Laufzeit) abhängig sein. Beim Abschluss allfällig weiterer Hypothekarkredite durch den Kunden kann der Brokerin ein zusätzlicher Vergütungsanspruch gegenüber der betreffenden Hypothekaranbieterin zustehen. Die Brokerin informiert auf Anfrage hin den Kunden jederzeit über die exakte Höhe sämtlicher solcher mit Hypothekaranbieterinnen vereinbarten Vergütungen und der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf deren Herausgabe.

 

Auskunftsermächtigung durch Kunden

Die Brokerin ist befugt, sämtliche Informationen bei Banken, Ämtern und anderen Institutionen einzuholen, die sie für die Erfüllung dieser Vereinbarung als notwendig oder nützlich erachtet, insbesondere zur Erstellung eines Kreditantragdossiers.

Der Kunden ist damit einverstanden, dass Hypothearanbieter bzw. deren beauftrage Hypotheken-Serviceprovider die Brokerin über einen Vertragsabschluss und den Vertragsinhalt (namentlich Hypothekarbetrag und Vertragslaufzeit) informieren dürfen. Kommt ein Hypothekarkredit nicht zustande, darf dieser Umstand von den Hypothekaranbietern der Brokerin ebenfalls mitgeteilt werden.

Der Kunde erteilt an die Brokerin zur Erfüllung der Brokervereinbarung eine separate Auskunftsermächtigung, sofern dies im Einzelfall notwendig ist.

 

Datenschutz

Die Brokerin hält sich an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verwendet Kundendaten nur im Rahmen der Vertragserfüllung.

Ermächtigung zum Informationsaustausch via E-Mail

Der Austausch von E-Mails birgt insbesondere das Risiko, dass Unberechtigte die ausgetauschten Informationen inkl. Identität des Senders (E-Mail-Adresse) einsehen und/oder verändern können. Der Kunde nimmt mit Bekanntgabe seiner E-Mail-Adresse die entsprechenden Risiken in Kauf und bestätigt, dass er den Austausch von Hypothekar-Informationen via E-Mail als zulässig erachtet.

 

Anpassung der Nutzungsbedingungen

Die Brokerin kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit anpassen. Die geänderten Nutzungsbedingungen gelten als zwischen den Parteien vereinbart, wenn der Kunde nicht innert 30 Tage nach Hinweis auf die geänderten Nutzungsbedingungen erklärt, die bestehenden Nutzungsbedingungen beibehalten zu wollen.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Brokervereinbarung und diese Nutzungsbedingungen unterstehen materiellem schweizerischem Recht. Für Auseinandersetzungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Brokervereinbarung ergeben, sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Zürich zuständig.

 

Zürich, 10. Januar 2020

© feyn AG