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Nutzungsbedingungen

Impressum

Diese Nutzungsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Brokervereinbarungen, welche die feyn AG (Brokerin) mit ihren Kunden abschliesst.

Beratungsdienstleistungen werden ausschliesslich durch die feyn Real Estate AG erbracht. Solche Beratungsdienstleistungen unterliegen separaten vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der feyn Real Estate AG.

Diese Nutzungsbedingungen finden auf Beratungsdienstleistungen der feyn Real Estate AG nur Anwendung, sofern und soweit sie im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses ausdrücklich und rechtsgültig einbezogen werden.

1) Bestimmungen, die auf die Brokervereinbarungen Anwendung finden

Gegenstand der Brokervereinbarung
Der Kunde beauftragt die Brokerin mit der Einholung von Offerten bei Hypothekaranbietern.

Es liegt im alleinigen Ermessen des Kunden, ob und mit welchem Anbieter er einen Hypothekarkreditvertrag abschliesst. Die Tätigkeit der Brokerin umfasst keine Beratung des Kunden im Hinblick auf den Abschluss von Hypothekargeschäften und stellt weder Rechts‑, Steuer‑ noch Finanzberatung dar.  Soweit gesetzlich zulässig ist jede Haftung der Brokerin im Zusammenhang mit der Vermittlung von Hypothekargeschäften  ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.

Vermittlungsprovisionen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Brokerin für ihre Leistungen durch Vergütungen von Hypothekaranbietern entschädigt wird. Diese Vergütungen der Brokerin belaufen sich in der Regel auf 0.10% – 0.15% p.a. des vermittelten Kreditvolumens. Beim Abschluss allfällig weiterer Hypothekarkredite durch den Kunden kann der Brokerin ein zusätzlicher Vergütungsanspruch gegenüber der betreffenden Hypothekaranbieterin zustehen. Der Kunde schuldet der Brokerin keine separate Vergütung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Die Brokerin informiert auf Anfrage hin den Kunden jederzeit über die exakte Höhe sämtlicher solcher mit Hypothekaranbieterinnen vereinbarten Vergütungen und der Kunde erteilt mit vorstehender Information seine informierte Zustimmung und verzichtet hiermit ausdrücklich auf deren Herausgabe.

Auskunftsermächtigung durch Kunden

Die Brokerin ist befugt, sämtliche Informationen bei Banken, Ämtern und anderen Institutionen einzuholen, die sie für die Erfüllung dieser Vereinbarung als notwendig oder nützlich erachtet, insbesondere zur Erstellung eines Kreditantragdossiers.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Hypothekaranbieter bzw. deren beauftragte Hypotheken-Serviceprovider die Brokerin über einen Vertragsabschluss und den Vertragsinhalt (namentlich Hypothekarbetrag und Vertragslaufzeit) informieren dürfen. Kommt ein Hypothekarkredit nicht zustande, darf dieser Umstand von den Hypothekaranbietern der Brokerin ebenfalls mitgeteilt werden.

Der Kunde erteilt an die Brokerin zur Erfüllung der Brokervereinbarung eine separate Auskunftsermächtigung, sofern dies im Einzelfall notwendig ist. Eine erteilte Auskunftsermächtigung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; der Widerruf kann den Leistungsumfang der Brokerin einschränken oder verzögern.

2) Allgemeine Bestimmungen betreffend die feyn AG sowie die feyn Real Estate AG
Datenschutz

Die Brokerin sowie feyn Real Estate AG bearbeiten die von ihr erhobenen bzw. vom Kunden zur Verfügung gestellten Personendaten im Rahmen der Brokervereinbarung jeweils als eigenständig Verantwortliche und im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen zum Umgang der Brokerin sowie der feyn Real Estate AG mit Personendaten finden sich in der auf der Website der Brokerin veröffentlichten Datenschutzerklärung, die unter folgendem Link abrufbar ist: epic-rosalind.217-148-0-84.plesk.page/imprint/

Ermächtigung zum Informationsaustausch via E-Mail

Der Austausch von E-Mails birgt insbesondere das Risiko, dass Unberechtigte die ausgetauschten Informationen inkl. Identität des Senders (E-Mail-Adresse) einsehen und/oder verändern können. Der Kunde nimmt mit Bekanntgabe seiner E-Mail-Adresse die entsprechenden Risiken in Kauf und bestätigt, dass er den Austausch von Hypothekar-Informationen via E-Mail als zulässig erachtet.

Anpassung der Nutzungsbedingungen

Die Brokerin sowie die feyn Real Estate AG können diese Nutzungsbedingungen jederzeit anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus per E‑Mail an die zuletzt bekannte Adresse oder durch entsprechenden Hinweis auf der Website mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten für bestehende Vertragsverhältnisse die bisherigen Bedingungen weiter. Neue oder zusätzliche Leistungen können von einer vorgängigen Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen abhängig gemacht werden.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Brokervereinbarung sowie diese Nutzungsbedingungen unterstehen materiellem schweizerischem Recht.

Für Auseinandersetzungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Brokervereinbarung oder diesen Nutzungsbedingungen ergeben, sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Zürich zuständig.

Allfällige Verträge, welche zwischen dem Kunden und der feyn Real Estate AG abgeschlossen werden, unterstehen ebenfalls materiellem schweizerischem Recht; Gerichtsstand und weitere verfahrensrechtliche Bestimmungen richten sich nach den jeweiligen separaten Verträgen oder subsidiär nach diesen Nutzungsbedingungen.

Zürich, 18. Mai 2026

 

 

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